Vorbemerkung:
Die nachfolgend aufgeführten Forderungen für
barrierefreie Web-Seiten (Quelle: www.barrierefreies-webdesign.de)
sind meines Wissens bei uns nur für deutsche
Bundesbehörden verbindlich. Wer die Anforderungen studiert,
wird mit mir einer Meinung darüber sein, daß schon
Profis mit der Erfüllung ins Schwitzen kommen
dürften.
Warum dann der freiwillige „Wahnsinn“ für unsere
Hütten-Homepage??
Dazu meine ich:
Lesen Sie also, soweit Sie interessiert sind, was es zur
Barrierefreiheit zu wissen gibt.
Webmaster Ulf
In der Anlage 1 der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung
werden die zur Umsetzung der Rechtsverordnung anzuwendenden
Standards aufgeführt. Die anzuwendenden Standards sind in 14
Anforderungen gegliedert, die jeweils in einzelne Bedingungen
untergliedert sind. Die Bedingungen sind wiederum nach den beiden
Prioritätsstufen I und II zu unterscheiden.
Anforderung 1
Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete
äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck
oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt
erfüllen.
Bedingung 1.1 Für jedes Nicht-Text-Element ist ein
äquivalenter Text bereitzustellen. Dies gilt insbesondere
für: Bilder, graphisch dargestellten Text
Bedingung 1.2 Für jede aktive Region einer
serverseitigen Imagemap sind redundante
Texthyperlinks bereitzustellen.
Bedingung 1.3 Für Multimedia-Präsentationen ist
eine Audio-Beschreibung der wichtigen Informationen der Videospur
bereitzustellen.
Bedingung 1.4 Für jede zeitgesteuerte
Multimedia-Präsentation (insbesondere Film oder Animation)
sind äquivalente Alternativen (z.B. Untertitel oder
Audiobeschreibungen der Videospur) mit der Präsentation zu
synchronisieren.
Bedingung 1.5 Für jede aktive Region einer
clientseitigen Imagemap sind redundante Texthyperlinks
bereitzustellen.
Anforderung 2
Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich
sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.
Bedingung 2.1 Alle mit Farbe dargestellten Informationen
müssen auch ohne Farbe verfügbar sein.
Bedingung 2.2 Bilder sind so zu gestalten, dass die
Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem
Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch
Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.
Bedingung 2.3 Texte sind so zu gestalten, dass die
Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem
Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch
Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.
Anforderung 3
Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind
entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu
verwenden.
Bedingung 3.1 Soweit eine angemessene Markup-Sprache
existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden, um
Informationen darzustellen.
Bedingung 3.2 Mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente
sind so zu erstellen und zu deklarieren, dass sie gegen
veröffentlichte formale Grammatiken validieren.
Bedingung 3.3 Es sind Stylesheets zu verwenden, um die Text-
und Bildgestaltung sowie die Präsentation von mittels
Markup-Sprachen geschaffener Dokumente zu beeinflussen.
Bedingung 3.4 Es sind relative anstelle von absoluten
Einheiten in den Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und
den Stylesheet-Property-Werten zu verwenden.
Bedingung 3.5 Zur Darstellung der Struktur von mittels
Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind
Überschriften-Elemente zu verwenden.
Bedingung 3.6 Zur Darstellung von Listen und Listenelementen
sind die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten
Markup-Sprache zu verwenden.
Bedingung 3.7 Zitate sind mittels der hierfür
vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup>-Sprache zu
kennzeichnen.
Anforderung 4
Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder
Abkürzungen sind erkennbar zu machen.
Bedingung 4.1 Wechsel und Änderungen der vorherrschend
verwendeten natürlichen Sprache sind kenntlich zu
machen.
Bedingung 4.2 Abkürzungen und Akronyme sind an der
Stelle ihres ersten Auftretens im Inhalt zu erläutern und
durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten
Markup-Sprache kenntlich zu machen.
Bedingung 4.3 Die vorherrschend verwendete natürliche
Sprache ist durch die hierfür vorgesehenen Elemente der
verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen.
Anforderung 5
Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten
Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung
tabellarischer Daten zu verwenden.
Bedingung 5.1 In Tabellen, die tabellarische Daten
darstellen, sind die Zeilen- und Spaltenüberschriften mittels
der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu
kennzeichnen.
Bedingung 5.2 Soweit Tabellen, die tabellarische Daten
darstellen, zwei oder mehr Ebenen von Zeilen- und
Spaltenüberschriften aufweisen, sind mittels der vorgesehenen
Elemente der verwendeten Markup-Sprache Datenzellen und
Überschriftenzellen einander zuzuordnen.
Bedingung 5.3 Tabellen sind nicht für die Text- und
Bildgestaltung zu verwenden, soweit sie nicht auch in
linearisierter Form dargestellt werden können.
Bedingung 5.4 Soweit Tabellen zur Text- und Bildgestaltung
genutzt werden, sind keine der Strukturierung dienenden Elemente
der verwendeten Markup-Sprache zur visuellen Formatierung zu
verwenden.
Bedingung 5.5 Für Tabellen sind unter Verwendung der
hierfür vorgesehenen Elemente der genutzten Markup-Sprache
Zusammenfassungen bereitzustellen.
Bedingung 5.6 Für Überschriftenzellen sind unter
Verwendung der hierfür vorgesehenen Elemente der genutzten
Markup-Sprache Abkürzungen bereitzustellen.
Anforderung 6
Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der
verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt
oder diese deaktiviert sind.
Bedingung 6.1 Es muss sichergestellt sein, dass mittels
Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn die
zugeordneten Stylesheets deaktiviert sind.
Bedingung 6.2 Es muss sichergestellt sein, dass
Äquivalente für dynamischen Inhalt aktualisiert werden,
wenn sich der dynamische Inhalt ändert.
Bedingung 6.3 Es muss sichergestellt sein, dass mittels
Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn
Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte deaktiviert
sind.
Bedingung 6.4 Es muss sichergestellt sein, dass die
Eingabebehandlung von Scripts, Applets oder anderen programmierten
Objekten vom Eingabegerät unabhängig ist.
Bedingung 6.5 Dynamische Inhalte müssen zugänglich
sein. Insoweit dies nur mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand zu realisieren ist, sind gleichwertige alternative Angebote
unter Verzicht auf dynamische Inhalte bereitzustellen.
Anforderung 7
Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die
Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.
Bedingung 7.1 Bildschirmflackern ist zu vermeiden.
Bedingung 7.2 Blinkender Inhalt ist zu vermeiden.
Bedingung 7.3 Bewegung in mittels Markup-Sprachen
geschaffener Dokumente ist entweder zu vermeiden oder es sind
Mechanismen bereitzustellen, die der Nutzerin, dem Nutzer das
Einfrieren der Bewegung oder die Änderung des Inhalts
ermöglichen.
Bedingung 7.4 Automatische periodische Aktualisierungen in
mittels Markup-Sprachen geschaffener Dokumente sind zu
vermeiden.
Bedingung 7.5 Die Verwendung von Elementen der
Markup-Sprache zur automatischen Weiterleitung ist zu
vermeiden.
Anforderung 8
Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten
eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
Bedingung 8.1 Programmierte Elemente (insbesondere Scripts
und Applets) sind so zu gestalten, dass sie entweder direkt
zugänglich oder kompatibel mit assistiven Technologien
sind.
Anforderung 9
Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen
unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät
nutzbar sind.
Bedingung 9.1 Es sind clientseitige Imagemaps
bereitzustellen, es sei denn die Regionen können mit den
verfügbaren geometrischen Formen nicht definiert werden.
Bedingung 9.2 Jedes über eine eigene Schnittstelle
verfügende Element muss in geräteunabhängiger Weise
bedient werden können.
Bedingung 9.3 In Scripts sind logische anstelle von
geräteabhängigen Event-Handlern zu spezifizieren.
Bedingung 9.4 Es ist eine mit der Tabulatortaste
navigierbare, nachvollziehbare und schlüssige Reihenfolge von
Hyperlinks, Formularkontrollelementen und Objekten
festzulegen.
Bedingung 9.5 Es sind Tastaturkurzbefehle für
Hyperlinks, die für das Verständnis des Angebots von
entscheidender Bedeutung sind (einschließlich solcher in
clientseitigen Imagemaps), Formularkontrollelemente und Gruppen von
Formularkontrollelementen bereitzustellen.
Anforderung 10
Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand
der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist
sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht
unverhältnismäßig ist.
Bedingung 10.1 Das Erscheinenlassen von Pop-Ups oder anderen
Fenstern ist zu vermeiden.
Bedingung 10.2 Bei allen Formular-Kontrollelementen mit
implizit zugeordneten Beschriftungen ist dafür Sorge zu
tragen, dass die Beschriftungen korrekt positioniert sind.
Bedingung 10.3 Für alle Tabellen, die Text in
parallelen Spalten mit Zeilenumbruch enthalten, ist alternativ
linearer Text bereitzustellen.
Bedingung 10.4 Leere Kontrollelemente in Eingabefeldern und
Textbereichen sind mit Platzhalterzeichen zu versehen.
Bedingung 10.5 Nebeneinanderliegende Hyperlinks sind durch
von Leerzeichen umgebene, druckbare Zeichen zu trennen.
Anforderung 11
Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien
sollen öffentlich zugänglich und vollständig
dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium
entwickelten Technologien.
Bedingung 11.1 Es sind öffentlich zugängliche und
vollständig dokumentierte Technologien in ihrer jeweils
aktuellen Version zu verwenden, soweit dies für die
Erfüllung der angestrebten Aufgabe angemessen ist.
Bedingung 11.2 Die Verwendung von Funktionen, die durch die
Herausgabe neuer Versionen überholt sind, ist zu
vermeiden.
Bedingung 11.3 Soweit auch nach bestem Bemühen die
Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich
ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur
Verfügung zu stellen, dass äquivalente
Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität
enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten
zulassen.
Bedingung 11.4 Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen
bereitzustellen, die es ihnen erlauben, Dokumente entsprechend
ihren Vorgaben (z.B. Sprache) zu erhalten.
Anforderung 12
Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur
Orientierung bereitzustellen.
Bedingung 12.1 Jeder Frame ist mit einem Titel zu versehen,
um Navigation und Identifikation zu ermöglichen.
Bedingung 12.2 Der Zweck von Frames und ihre Beziehung
zueinander ist zu beschreiben, soweit dies nicht aus den
verwendeten Titeln ersichtlich ist.
Bedingung 12.3 Große Informationsblöcke sind
mittels Elementen der verwendeten Markup-Sprache in leichter
handhabbare Gruppen zu unterteilen.
Bedingung 12.4 Beschriftungen sind genau ihren
Kontrollelementen zuzuordnen.
Anforderung 13
Navigationsmechanismen sind übersichtlich und
schlüssig zu gestalten.
Bedingung 13.1 Das Ziel jedes Hyperlinks muss auf eindeutige
Weise identifizierbar sein.
Bedingung 13.2 Es sind Metadaten bereitzustellen, um
semantische Informationen zu Internetangeboten
hinzuzufügen.
Bedingung 13.3 Es sind Informationen zur allgemeinen
Anordnung und Konzeption eines Internetangebots, z.B. mittels eines
Inhaltsverzeichnisses oder einer Sitemap bereitzustellen.
Bedingung 13.4 Navigationsmechanismen müssen
schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden.
Bedingung 13.5 Es sind Navigationsleisten bereitzustellen,
um den verwendeten Navigationsmechanismus hervorzuheben und einen
Zugriff darauf zu ermöglichen.
Bedingung 13.6 Inhaltlich verwandte oder
zusammenhängende Hyperlinks sind zu gruppieren. Die Gruppen
sind eindeutig zu benennen und müssen einen Mechanismus
enthalten, der das Umgehen der Gruppe ermöglicht.
Bedingung 13.7 Soweit Suchfunktionen angeboten werden, sind
der Nutzerin, dem Nutzer verschiedene Arten der Suche
bereitzustellen.
Bedingung 13.8 Es sind aussagekräftige Informationen am
Anfang von inhaltlich zusammenhängenden
Informationsblöcken (z.B. Absätzen, Listen)
bereitzustellen, die eine Differenzierung ermöglichen.
Bedingung 13.9 Soweit inhaltlich zusammenhängende
Dokumente getrennt angeboten werden, sind Zusammenstellungen dieser
Dokumente bereitzustellen.
Bedingung 13.10 Es sind Mechanismen zum Umgehen von
ASCII-Zeichnungen bereitzustellen.
Anforderung 14
Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist
durch angemessene Maßnahmen zu fördern.
Bedingung 14.1 Für jegliche Inhalte ist die klarste und
einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.
Bedingung 14.2 Text ist mit graphischen oder
Audio-Präsentationen zu ergänzen, sofern dies das
Verständnis der angebotenen Information fördert.
Bedingung 14.3 Der gewählte Präsentationsstil ist
durchgängig beizubehalten.